⛄❄️ Erster Schnee: Räumpflichten für Hausbesitzer ⛄❄️

In Bayern fallen die ersten Schneeflocken und überzuckern Landschaft und Häuser mit flockigem Weiß. Was Kinderaugen zum Leuchten bringt, bereitet Hausbesitzern oft Sorgen, denn es besteht eine Räum- und Streupflicht für Grundstückseigentümer, um Gehwege bei Schnee und Eis zu sichern.
Diese Pflicht wird durch kommunale Satzungen geregelt und muss in der Regel an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 oder 9 und 20 Uhr erfüllt werden. Die konkreten Zeiten und Regelungen können je nach Gemeinde variieren, weshalb man sich vor Ort informieren sollte.

Wann muss geräumt werden?
Werktags: Zwischen 7 und 20 Uhr.
Sonn- und Feiertags: Zwischen 8 oder 9 und 20 Uhr (abhängig von der Gemeinde).
Bei starkem Schneefall: Mehrfach täglich und spätestens eine Stunde nach jedem Schneefall muss geräumt werden, bis eine nutzbare Fläche entsteht.
Bei angekündigtem Glatteis: Muss vorbeugend gestreut werden.

Was muss geräumt werden?
Gehwege: Ein Streifen von etwa einem Meter Breite.
Zufahrten: Auch Zufahrten zu Tiefgaragen müssen sicher erreichbar sein.
An Haltestellen: Auch die Flächen an Haltestellen und Fußgängerüberwegen müssen gesichert werden.
Hydranten und Entwässerungseinläufe: Auch diese müssen freigehalten werden.

Wer ist verantwortlich?
Grundstückseigentümer: Sie sind grundsätzlich für die Räumung verantwortlich.
Vermieter: Sie können die Pflicht vertraglich auf Mieter übertragen.
Mieter: Können die Räum- und Streupflicht übernehmen, wenn dies im Mietvertrag oder der Hausordnung vereinbart ist.
Öffentliche Träger: Die Gemeinde kann diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen.

Was sind die Folgen bei Nichteinhaltung?
Bußgeld: Ein Bußgeld kann verhängt werden.
Schadensersatzpflicht: Bei einem Unfall eines Passanten kann der Verantwortliche schadensersatzpflichtig sein.
Strafanzeige: Es besteht das Risiko einer Strafanzeige bei fahrlässiger Körperverletzung.

Wichtiger Hinweis
Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung über die genauen Regelungen zu informieren, da diese variieren können.
Die Verwendung von Streusalz ist in vielen Gemeinden verboten; stattdessen sollten umweltfreundliche Materialien wie Sand oder Split verwendet werden.

Winterlandschaft mit Bergen und viel ungeräumtem Schnee.

Autor: Michael Lehner

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